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Hätt’s das nicht gegeben




Der Weg zur Gleichberechtigung – Ein Selbstläufer?
Leider nicht! Fortschritte im Bereich der Gleichberechtigung sind immer das Ergebnis jahrelanger Kämpfe. Und sie sind teilweise immer noch bedroht. Begib dich hier auf eine Zeitreise gesellschaftlicher und politischer Veränderungen, Widerstände und Errungenschaften.
1918
Frauen dürfen wählen
In Deutschland wird das Frauenwahlrecht 1918 eingeführt. Bei der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung 1919 betrug die Wahlbeteiligung der Frauen 82,3 Prozent.
1958
Gleichberechtigung wird Gesetz
Im April 1949 wird erstmalig die Gleichberechtigung von Frau und Mann in die Verfassung aufgenommen. Das dazugehörige Gesetz wird erst 1958 verabschiedet.
1961
Selbstbestimmte Verhütung
Die Anti-Baby-Pille wird in der BRD zugelassen – anfangs nur für verheiratete Frauen. Sie galt damals als Meilenstein der sexuellen und körperlichen Selbstbestimmung.
1969

© Luisa Jung
Hätte es vor 1969 nicht gegeben
Weltweiter Einsatz für queere Rechte
Widerstand in Stonewall
Razzien, Festnahmen wegen „anstößigen Verhaltens“ und polizeiliche Willkür in Homosexuellen-Bars hatte es in den USA schon zuvor gegeben. In der New Yorker Bar Stonewall Inn in der Christopher Street kam es in der Nacht vom 27. auf den 28. Juni 1969 zum ersten Mal zum Aufstand von People of Color und Lesben, Schwulen, Bisexuellen sowie trans- und intergeschlechtlichen Menschen gegen Diskriminierung und Kriminalisierung durch die Polizei. Erst nach 5 Tagen beruhigte sich die Situation. Es ist die Geburtsstunde einer weltweiten Bewegung, die sich gegen Menschenrechtsverletzungen aufgrund der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität wehrt. An die Ereignisse erinnert weltweit der alljährlich stattfindende Christopher-Street-Day.
1973

© Luisa Jung
Hätte es vor 1973 nicht gegeben
Gleiche Lohngruppe
Streik bei Pierburg
Bei der Firma Pierburg in Neuss entbrannte 1973 ein von migrantischen Frauen angeführter Streik gegen die Lohndiskriminierung. Allein das Geschlecht reichte damals aus, um als Frau in die so genannte Leichtlohngruppe eingruppiert zu werden und damit weniger zu verdienen als Männer. Trotz gewaltsamer Gegenmaßnahmen wurde die Abschaffung der Leichtlohngruppe bei Pierburg erkämpft. Es war ein Grundstein für das bundesweite Verbot der Leichtlohngruppe durch das Arbeitsgericht 1988. Trotz rechtlicher Vorgaben ist die ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen bei gleicher Arbeit bis heute nicht überwunden (Gender-Pay-Gap).
1977

© Luisa Jung
Hätte es vor 1977 nicht gegeben
Arbeiten ohne Erlaubnis
Reform des Ehe- und Familienrechts
Seit der Reform in Westdeutschland erlaubt das Gesetz u.a. ausdrücklich beiden Eheleuten, erwerbstätig zu sein. Diese Änderung bedeutete das Ende der sogenannten „Hausfrauenehe“. Vor der Reform durften Ehefrauen nur arbeiten, wenn dies mit ihren „Pflichten als Hausfrau und Mutter“ vereinbar war. Die gesetzliche Aufgabenteilung innerhalb der Ehe wurde abgeschafft, und die Entscheidung über die Rollenverteilung liegt nun bei den Eheleuten selbst. Um arbeiten zu dürfen, benötigten Frauen bisher die Erlaubnis ihres Ehemanns. Bis 1958 konnte der Ehemann Arbeitsverträge seiner Frau ohne ihre Zustimmung kündigen und erst ab 1962 durften Frauen ein eigenes Konto eröffnen.
Mitte der 1980er
Hätte es vor Mitte der 1980er nicht gegeben
Einbeziehung der Perspektiven Schwarzer Frauen
Entstehung der Schwarzen feministischen Frauenbewegung
„Frausein“ und Feminismus war bisher vorwiegend von weißen Frauen geprägt, Schwarze Frauen wurden kaum wahrgenommen. Jetzt begannen sie, sich verstärkt zu artikulieren. In Deutschland setzte sich insbesondere die Afro-Deutsche May Ayim stark für die Sichtbarkeit afro-deutscher Identitäten ein. Dies führte zur Gründung von ADEFRA (afrodeutsche Frauen), dem ersten Zusammenschluss von Schwarzen Frauen in der Nachkriegszeit. Sie trugen maßgeblich zum Problembewusstsein über Rassismus bei, entwickelten den Begriff „afrodeutsch“ und initiierten Empowerment Schwarzer Frauen.
1994
Hätte es vor 1994 nicht gegeben
Entkriminalisierung von Homosexualität
Abschaffung §175 StGB
Der Paragraph 175 StGB kriminalisierte 123 Jahre lang Homosexualität und legitimierte staatliche Verfolgung. Seine Geschichte geht zurück bis zum spätantiken und frühmittelalterlichen Sündendenken. Während der NS-Zeit wurden tausende schwule Männer in Konzentrationslager verschleppt und ermordet. Auch in der BRD blieb das Gesetz in der Nazi-Fassung unverändert in Kraft. 1969 wurde die Entkriminalisierung „einfacher Homosexualität“ beschlossen. Im Namen des Jugendschutzes wurde die Verfolgung jedoch auch danach nicht eingestellt. Erst am 10. März 1994 wurde §175 in der BRD schließlich gestrichen.
1997
Verbot von Vergewaltigung in der Ehe
Nach zähem parlamentarischem Ringen, beschloss der Bundestag, Vergewaltigung in der Ehe von nun an als Verbrechen zu bewerten. Knapp 23 % der Abgeordneten – überwiegend Männer – stimmten dagegen.
2017

© Luisa Jung
Hätte es vor 2017 nicht gegeben
Weltweite Debatte über sexualisierte Gewalt
#MeToo Bewegung
2017 wurde der Weinstein-Skandal publik, bei dem mehrere Frauen den Filmmogul Harvey Weinstein der sexuellen Belästigung, Nötigung oder der Vergewaltigung beschuldigt hatten. Daraufhin rief die Schauspielerin Alyssa Milano auf Twitter dazu auf, von den eigenen Geschichten sexualisierter Gewalt zu erzählen und dazu das Hashtag „MeToo“ zu verwenden. Unzählige Frauen (und Männer) folgten weltweit ihrem Aufruf. Dies löste eine breite öffentliche Debatte aus und ist ein Synonym geworden für das Erleben und Offenlegen sexualisierter Gewalt und strukturellem männlichem Machtmissbrauch.
2017
Ehe für alle
Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare im Juni 2017 war ein Meilenstein im jahrzehntelangen Kampf für die Gleichberechtigung gleichgeschlechtlich liebender Menschen.
2022
Straffrei informieren
Am 19. Juli 2022 wurde in einer knappen Abstimmung der Paragraph 219a StGB abgeschafft. Ärzt*innen können von nun an Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen, ohne Strafanzeige oder -verfolgung fürchten zu müssen.
2024
Hätte es vor 2024 nicht gegeben
Recht auf selbstbestimmte Änderung des Geschlechts
Bundestag beschließt Selbstbestimmungsgesetz
Das seit 1980 bestehende, verfassungswidrige „Transsexuellengesetz“ wird ab November 2024 durch das „Selbstbestimmungsgesetz“ abgelöst. Dies soll das pathologisierende, diskriminierende und fremdbestimmte Verfahren zur Abänderung des Geschlechtseintrags und Vornamens beenden und trans*, inter- und nicht binären Personen eine selbstbestimmte rechtliche Änderung ermöglichen. Initiativen und Verbände kritisieren das Gesetz als lückenhaft und nicht weitreichend genug. Dennoch ist es ein Paradigmenwechsel hin zu geschlechtlicher Selbstbestimmung.
2025, 2026, 2027
Wie gehts’s weiter?
Das Morgen zu gestalten liegt an uns. Engagement beginnt mit Information!
Ist das alles selbstverständlich?
Nein – ist es nicht!
Feministische Errungenschaften sind das Ergebnis jahrzehntelanger Kämpfe und ihr Fortbestehen ist alles andere als selbstverständlich. Im Gegenteil: Aktuell erstarken wieder Gegenbewegungen, die sich aktiv und organisiert gegen feministische Anliegen richten – auch gegen viele der Errungenschaften, die ihr im Zeitstrahl seht. Dieses Phänomen wird Antifeminismus genannt. Antifeminist*innen sind gegen Rechte von Frauen und queeren Personen, propagieren traditionelle Rollen- und Familienbilder und lehnen Geschlechtergerechtigkeit ab. Antifeminismus ist fester Bestandteil rechtsextremer Ideologie.